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St. Franziskus - Kirchengemeinde ruft ihre Mitglieder zu Wahlen auf
Am Wochenende, 8. und 9. November, stehen in den Kirchengemeinden, die zum Bistum Münster zählen, Wahlen des Kirchenvorstands und des Pfarreirats an.
So auch in der Neubeckumer St.-Franziskus-Gemeinde mit den Gemeindeteilen Neubeckum, Roland und Vellern.
Für den Kirchenvorstand kandidieren neun Personen für acht Plätze und für den Pfarreirat gibt es neun Kandidaten für neun Plätze; es handelt sich also um eine Bestätigungswahl.
Wahlberechtigt für den Kirchenvorstand sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und wenigstens seit sechs Monaten im Einzugsgebiet der
Kirchengemeinde ihren ersten Wohnsitz haben. Wähler für den Pfarreirat müssen ihren Wohnsitz ebenfalls im Gebiet der Pfarrei und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Alle Gemeindemitglieder können wahlweise in Neubeckum oder Vellern wählen. Die Wahlbüros sind wie folgt geöffnet:
Vellern im Alten Pfarrhaus, An der Kirche 4:
Samstag, 8. November 2025 von 16:00 – 19:00 Uhr
Neubeckum in der Zentralrendantur, Robert-Koch-Straße 3:
Sonntag, 9. November 2025 von 10:30 – 13:30 Uhr
Briefwahlunterlagen können noch bis Dienstag, 04. November, im Pfarrbüro in Neubeckum telefonisch, persönlich oder per Mail angefordert oder abgeholt werden.
Die Kandidatenliste hängt in den bekannten Schaukästen aus und ist auf der Webseite der Gemeinde (www.stfranziskus-beckum.de) zu finden.
Flyer liegen an den Schriftenständen.