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Aktuelle Informationen

PM | Integrationsrat_Wahl

Wahl eines neuen Integrationsrats am 14. September

Gemeinsam Zukunft gestalten und für den Integrationsrat Beckum stimmen

Am 14. September ist es wieder so weit: In Beckum wird der Integrationsrat gewählt. Beckum ist vielfältig, bunt und offen. Menschen aus über 100 Nationen leben hier zusammen, arbeiten, lernen und engagieren sich. Damit alle Stimmen gehört werden, gibt es den Integrationsrat: Er ist das zentrale Gremium für die Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und wirkt aktiv an der Politik unserer Stadt mit.

Warum ist die eigene Stimme so wichtig?

Der Integrationsrat ist mehr als nur ein Gremium – er ist das Sprachrohr für alle, die Beckum zu ihrer Heimat gemacht haben, unabhängig von Herkunft oder Pass. Hier werden Ideen entwickelt, Projekte angestoßen und Lösungen für ein friedvolles Miteinander gefunden. Je mehr Menschen sich beteiligen, desto stärker wird das gemeinsame Signal für Respekt, Chancengerechtigkeit und Teilhabe.

Kandidatin oder Kandidat werden und die eigene Perspektive einbringen

Wer Beckum aktiv mitgestalten möchte, sollte für den Integrationsrat kandidieren. Kandidieren können alle, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in Beckum mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Ganz gleich, ob jemand schon lange hier lebt oder erst vor Kurzem nach Beckum gezogen ist: Alle Erfahrungen und Ideen sind gefragt.

So einfach geht‘s:

  • Bis zum 7. Juli können Wahlvorschläge als Einzelpersonen oder als Liste eingereicht werden.
  • Dafür wird die Unterstützung von wahlberechtigten Mitmenschen benötigt.
  • Die Stadt Beckum hilft gerne bei allen Fragen rund um die Kandidatur.

Demokratie lebt vom Mitmachen

Ob als Wählerin, Wähler, Kandidatin oder Kandidat: Jede und jeder Mensch mit Migrationsgeschichte sollte die Chance nutzen und die Zukunft Beckums mitgestalten – für sich, die Familie, die Nachbarn und alle Menschen in unserer Stadt.

Also am 14. September den Integrationsrat wählen – oder selbst Teil davon werden

Weitere Informationen und Unterstützung zur Kandidatur gibt es unter www.beckum.de, beim Integrationsrat unter Integrationsrat-Beckum@web.de und beim Geschäftsführer des Integrationsrates Martin May-Neitemann: may-neitemann@beckum.de oder 02521 29-5001.

 

Übersicht:

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

  • Ausländische*r Staatsbürger*in ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
    erhalten hat,
  • neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • als Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben hat,
  • nichtdeutsche EU-Bürger*in ist,
  • Aussiedler*in ist.

 

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

 

Wer darf gewählt werden?

  • Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner:
    • die mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und
    • seit drei Monaten in Beckum mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
    • Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben (=wählbar sein).

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